NEIN ZUM STEUER-BSCHISS!

Wir sagen NEIN zum Steuerbonus für reiche Eltern! SVP, FDP und CVP haben beschlossen, die Kinderabzüge bei der Bundessteuer auf 10‘000 Franken zu erhöhen. Was als Familienförderung verkauft wird, ist ein reiner Bonus für Topverdiener. Denn von den Abzügen bei der direkten Bundessteuer profitieren nur jene, die es nicht nötig haben.

Es profitieren vor allem Eltern ab 150‘000 Franken Einkommen aufwärts. Den grössten Abzug gibt es für Einkommen ab 300‘000 Franken – Topmanager, Chefärztinnen, Banker. Der Bonus für reiche Eltern kostet die Allgemeinheit 370 Millionen Franken pro Jahr, davon gehen alleine 250 Millionen an die reichsten 22 Prozent der Familien. Über alle Haushalte gerechnet (also auch jene ohne Kinder) profitieren sogar nur 6 Prozent der Haushalte in der Schweiz.

Der Mittelstand muss das Steuergeschenk bezahlen. Nur ein Viertel der 370 Millionen Franken geht an Familien mit Brutto-Einkommen zwischen 100‘000 und 150‘000 Franken. Sie bekommen wenig, bezahlen aber die Rechnung, weil Steuereinnahmen fehlen: Wenn Prämienverbilligungen gestrichen und Kita-Tarife erhöht werden, sind diese Mittelstandfamilien als erste betroffen.

Die Hälfte der Familien geht leer aus. 45 Prozent der Familien zahlen gar keine Bundessteuer, weil sie zu wenig verdienen. Sie können auch keine Abzüge machen. Jene Familien, die es nötig hätten, profitieren also null und nichts.

Defizite für Kantone. Der Bonus für reiche Eltern kostet die Kantone mindestens 70 Millionen Franken pro Jahr. Geld, das direkt bei den Familien fehlt, denn die Kantone finanzieren die Bildung, die Prämienverbilligung oder den öffentlichen Verkehr. 

Wirksame Familienpolitik geht nicht über Steuern. Wie zahlen wir die Krankenkassen-Prämien? Wo finden wir eine bezahlbare Wohnung? Hat es noch freie Kita-Plätze? Diese Probleme beschäftigen Familien. Wer wirksame Familienpolitik betreiben will, muss dort ansetzen – und nicht bei einem Steuerbonus für Eltern, die es nicht nötig haben.

Das Referendum wurde mit 60’000 Unterschriften Mitte Januar bei der Bundeskanzlei eingereicht und kommt am 17. Mai 2020 zur Abstimmung.